Statuten des Reitverein Schwarzenburg
1 Sitz und Zweck
1.1 Sitz
Der Reitverein Schwarzenburg hat Sitz und Gerichtsstand in Schwarzenburg und ist Mitglied des Zentralschweizerischen Kavallerievereins.
1.2 Zweck
Unter dem Reitverein Schwarzenburg besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit folgender Zielsetzung:
- Seine Mitglieder im Reiten und Fahren zu fördern und die Ausbildung der Pferde zu unterstützen
- Förderung des Pferdesportes mit Durchführung von Pferdesportlichen Anlässen
- Förderung des richtigen Verhaltens von Reiter und Pferd im Gelände
- Pflegen eines aktiven Vereinsleben
- Zeit mit Pferden verbringen
- Der Verein ist politisch und konfessionell neutral
1.3 Einnahmen
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen
- Freiwillige Zuwendungen
- Kapitalerträge
- Erlöse aus Veranstaltungen
Für die Verpflichtungen des Reitvereins Schwarzenburg haftet nur das Vereinsvermögen unter Ausschluss jeglicher persönlichen Haftung der Mitglieder.
2 Mitglieder
Der Reitverein besteht aus:
- Aktivmitgliedern
- Juniorenmitgliedern
- Ehrenmitgliedern
- Freimitglieder
- Passivmitglieder
2.1 Aktivmitglieder
Jedes Aktivmitglied verpflichtet sich, dem Verein bei Anlässen mit bestem Wissen und Können zur Verfügung zu stehen. Bei Verhinderung wird selbstständig für personellen Ersatz gesorgt. Bei allen anderen Tätigkeiten werden Mitglieder durch den Vorstand angefragt bei der Organisation/Durchführung mitzuhelfen.
Bei Nichterfüllung dieser Pflicht ist der Vorstand berechtigt Sanktionen zu ergreifen.
2.2 Juniorenmitglieder
Die Mitgliedschaft der Junior-/innen wird nach dem Vollenden des 18. Lebensjahres automatisch zu einer Aktivmitgliedschaft. Massgebend ist der Jahrgang. Sie haben die Gleichen Pflichten und Rechte wie die Aktivmitglieder.
2.3 Ehrenmitglieder
Zum Ehrenmitglied kann auf Beschluss der Hauptversammlung ernannt werden, wer sich um den Verein besonders verdient gemacht hat. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Aktivmitglieder, sind aber von der Jahresbeitragspflicht befreit.
2.4 Freimitglieder
Dies sind Nichtmitglieder, welche sich durch grossen Einsatz für den Reitverein zu Freimitgliedern erklärt werden. Dies geschieht an der Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
2.5 Passivmitglieder
Dies sind unsere Freunde und Gönner, die uns mit jährlichen Beiträgen unterstützen und somit ihr Interesse für den Pferdesport bekunden. Sie können an der Hauptversammlung teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
3 Mitgliedschaft
3.1 Aufnahme
Um Aktivmitglied oder Juniorenmitglied zu werden, muss ein schriftliches Gesuch mit den nötigen Angaben beim Vorstand eingereicht werden.
3.2 Rechte und Pflichten
Zu allen Anlässen werden alle Aktiv-, Junioren- und Ehrenmitglieder in der Regel schriftlich eingeladen. Für die ordentliche Hauptversammlung werden die Passivmitglieder per Inserat im Anzeiger des Amtes Schwarzenburg ebenfalls eingeladen.
Pünktliches Erscheinen wird unbedingt verlangt, wie auch Disziplin bei den Anlässen.
3.3 Jahresbeiträge
Die Höhe der Jahresbeiträge wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Jahresbeiträge sind bis spätestens auf Ende des jeweils laufenden Jahres einzufordern. Ehrenmitglieder, Freimitglieder und Vorstandsmitglieder sind von der Bezahlung des Jahresbeitrages befreit.
3.4 Versicherung
Aktiv-, Junioren- und Ehrenmitglieder sind nur gegen Haftpflicht versichert. Jedes Mitglied muss sich gegen Unfall selbst Versichern.
3.5 Austritt
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Austritts- und Übertrittsgesuche vom Aktiv- zum Passivmitglied sind dem Präsidenten schriftlich bis 30 Tage vor der Hauptversammlung einzureichen, ansonsten besteht die Mitgliedschaft unverändert für das folgende Jahr weiter.
Mitglieder, welche die Statuten oder die im Rahmen der Statuten gefassten Beschlüsse übertreten, sich bei der Ausübung des Pferdesportes grobe Verstösse zu Schulden kommen lassen, dem Ansehen des Vereins schaden oder sich unkameradschaftlich verhalten, können vom Vorstand provisorisch ausgeschlossen werden. Die definitive Ausschliessung geschieht auf Beschluss der Hauptversammlung mit zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht das Rekursrecht an der nächsten Hauptversammlung zu. Der Rekurs hat schriftlich bei und begründet mindestens sieben Tage vor der Hauptversammlung im Besitz des Präsidenten zu sein. Der Ausgeschlossene ist bis zur nächsten Hauptversammlung für alle Anlässe gesperrt. Mit dem Austritt oder Ausschluss aus dem Verein fallen alle Ansprüche an den Verein oder dessen Vermögen dahin.
4 Organisation
Die Organe des Reitverein Schwarzenburg sind:
- Hauptversammlung
- Vorstand
- Revisoren
4.1 Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet innert 2 Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres statt.
Ausserordentliche Hauptversammlungen können auf Beschluss des Vorstandes oder schriftliches Begehren mit Begründung von mindestens einem Fünftel alles Stimmberechtigten einberufen werden.
Zur Hauptversammlung ist durch den Vorstand mindestens 14 Tage vor deren Durchführung unter Angabe der Traktanden schriftlich einzuladen und einmal im Anzeiger des Amtes Schwarzenburg zu publizieren. Sofern statutengemäss eingeladen wurde ist die Versammlung, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, in allen Angelegenheiten, welche auf der Traktandenliste aufgeführt sind, beschlussfähig. Über Gegenstände, die nicht auf der Traktandenliste aufgekündigt worden sind, darf nur bei Einstimmigkeit der Versammlung beschlossen werden.
Falls aufgrund von behördlichen Bestimmungen oder höherer Gewalt die Hauptversammlung nicht vor Ort durchgeführt werden kann, kann eine, in geeigneter Form, schriftlich abgehaltene Hauptversammlung durchgeführt werden.
Die ordentliche Hauptversammlung besorgt folgende Geschäfte:
1. Genehmigung des Protokolls und der letzten Hauptversammlung, des Jahresberichtes und der Jahresrechnung mit Revisorenbericht.
2. Mutationen
3. Festsetzung des Jahresbeitrages
4. Wahlen
5. Tätigkeitsprogramm
6. Ehrungen
7. Verschiedenes
Die Hauptversammlung wird vom Präsidenten, in dessen Abwesenheit vom Vizepräsidenten, geleitet. Soweit die Statuten nichts anderes bestimmen, entscheidet das einfache Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident Stichentscheid. Die Aktiv-, Junioren- und Ehrenmitglieder haben je eine Stimme. Stimmvertretung ist nicht gestattet. Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Sofern es ein Drittel der Anwesenden verlangt, hat eine geheime Abstimmung zu erfolgen. Über die Verhandlungen wird ein Protokoll geführt, welches vom Protokollführer und vom Präsidenten zu unterzeichnen ist. Im Übrigen entscheidet die Hauptversammlung in allen Angelegenheiten, für die nicht andere Organe des Vereins zuständig sind
4.2 Vorstand
4.2.1 Aufbau
Der Vorstand umfasst bis zu 8 Mitglieder und besteht aus:
- Präsident/-in
- Vizepräsident/-in
- Kassier/-in
- Sekretär/-in
Diese Vorstandsmitglieder werden an der Hauptversammlung für ihr Amt gewählt. Die Amtsdauer eines Vorstandsmitgliedes beträgt zwei Jahre. Bis zu vier weitere Vorstandsmitglieder können den Vorstand ergänzen.
Dem Bedarf entsprechend besetzen die Mitglieder die notwendigen Ressorts, wie z.B. Springen, Dressur, Fahren, Materialwart, Platzwart, Festwirt oder Beisitzer. Die Zuteilung dieser Ressorts wird unter den Vorstandsmitgliedern vereinbart.
Die Demission der Vorstandsmitglieder hat schriftlich und spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres an den Präsidenten zu erfolgen.
4.2.2 Aufgabe
Der Vorstand besorgt die Leitung und Vertretung des Vereins, die Verwaltung des Vereinsvermögens, die Erledigung der laufenden Geschäfte, die Antragstellung und Vorbereitung der durch die Hauptversammlung zu behandelnden Geschäften sowie die Ausführung ihrer Beschlüsse.
Er prüft die Eintrittsgesuche und stellt der Hauptversammlung den Antrag über Annahme oder Ablehnung, er befasst sich mit Austritten oder Ausschlüssen von Mitgliedern. Er trifft die nötigen Vorbereitungen für Anlässe und ist ganz allgemein für eine reibungslose und aktive Tätigkeit im Verein besorgt. Rechtsverbindliche Unterschriften führen der Präsident oder Vizepräsident gemeinsam mit dem Sekretär für administrative Geschäfte, mit dem Kassier für finanzielle Belange. Der Vorstand hat eine Kompetenz von CHF 1000.-
Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte erfordern. Er fasst seine Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der Mitglieder. Um beschlussfähig zu sein, müssen vier Mitglieder anwesend sein.
4.3 Revisoren
Die Hauptversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren und einen Ersatzrechnungsrevisor, welche die Jahresrechnung zu prüfen und der Hauptversammlung jährlich Bericht abzulegen haben. Sie sind von der Hauptversammlung auf die Dauer von zwei Jahren zu wählen. Die Revisoren sind nach Ablauf der Amtsdauer wieder wählbar.
5 Schlussbestimmungen
5.1 Sonderkommissionen
Für spezielle Geschäfte und Anlässe kann der Verein auch Sonderkommissionen bestellen.
5.2 Auflösung und Statutenänderung
Die Auflösung des Vereins kann nur erfolgen, wenn vorher unter Angabe eines Traktandums vom Vorstand des Vereins hierzu eingeladen wird und wenn an dieser Versammlung mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung des Vereins die Stimme abgeben. Sollte nach erfolgter Liquidation des Vereins ein Überschuss bleiben, so darf dieser nur zur Förderung des Pferdesportes oder des Pferdewesens verwendet werden.
Für eine Änderung der Statuten wird ebenfalls eine Mehrheit von zwei Dritteln verlangt, wobei die Statutenrevision aus der Traktandenliste ersichtlich sein muss.
Die Einladung für eine Statutenrevision oder für eine Auflösung des Vereins muss mindestens zweimal vorher im Amtsanzeiger des Amtsbezirkes Schwarzenburg publiziert werden und zwar frühestens 4 Wochen im Voraus und spätestens 3 Tage vor der Versammlung.
Diese Statuten heben alle früheren Beschlüsse auf. Sie sind an der Hauptversammlung vom 10.02.2023 beraten und genehmigt worden.